| Gastflieger |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Freitag, 14. Januar 2011 um 21:36 |
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Modellfliegenden Gästen ist das Befliegen unseres Platzes nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes gestattet. Der Gastgeber hat sich um diese Erlaubnis zu bemühen. Hat der Gastflieger keinen Gastgeber, muss dieser sich selbst um diese Genehmigung beim Vorstand kümmern. Alle Gastflieger haben von der Sicherheits- und Platzordnung Kenntnis zu nehmen und müssen diese befolgen. Der Fluggast muss über eine gültige Modellflugversicherung verfügen und diese als Frequenzmarke verwenden. Eine private Haftpflichtversicherung kann nicht als adäquate Versicherung geltend gemacht werden. Der Gastflieger muss sich im Flugbuch auf dem Ergänzungsformular für Gastflieger mit vollständiger Adresse, Telefonnummer und Versicherungsnummer eintragen, sowie die Kenntnisnahme der Sicherheits- und Platzordnung mit seiner Unterschrift bestätigen. Desweitern sind Modell und Antriebsart sowie Anfang und Ende des Flugbetriebes zu vermerken. Der Gastflieger erhält dadurch den Status eines Tagesmitgliedes ohne Stimmberechtigung. Es kann ggf. eine Gastfluggebühr erhoben werden. Ohne Genehmigung ist Gästen das Fliegen oder das Einlaufen lassen der Motoren grundsätzlich untersagt. Der Vorstand möchte in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass jegliches Fluggerät (unabhängig vom Abfluggewicht) der Luftverkehrs-Ordnung unterliegt und somit entsprechend versichert sein muss.
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| Aktualisiert ( Samstag, 02. April 2011 um 07:13 ) |


